Behandlung

In der ersten Therapieeinheit wird das Anamnesegespräch durchgeführt, das heißt es wird über Vorgeschichte des Patienten, derzeitige Situation, Begleiterkrankungen und ähnliches gesprochen, um sich ein möglichst umfassendes Bild vom Patienten zu machen. Nach einer differenzierten ergotherapeutischen Befunderhebung werden gemeinsam mit dem Patienten und/oder dessen Angehörigen die individuellen Ziele erarbeitet, der Behandlungsplan erstellt und die entsprechenden Behandlungsmethoden und Medien ausgewählt. Ergotherapeuten strukturieren eigenverantwortlich den Prozess der Behandlung. Sie geben gezielte Anleitung für den häuslichen und beruflichen Alltag und unterstützen die Schritte zur Selbständigkeit. Die wichtigsten Indikationen für die Verordnung von Ergotherapie: z. B. Apoplektischer Insult, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, chronische Polyarthritis, Entwicklungsstörungen, neuropädiatrische Erkrankungen, Wahrnehmungsstörungen, Erkrankungen der Wirbelsäule, Multi-Infarkt-Demenz, Zustand nach traumatischer Schädigung und operativer Versorgung, Querschnittlähmung, Hirnverletzungen, Krebserkrankungen, psychiatrische Erkrankungen, geistige Behinderung.