Mein Arzt sagt, dass er mir keine Therapie mehr verordnen kann, da sein Budget erschöpft ist.

Generell ist es so, dass Ärzte von den gesetzlichen Krankenkassen geprüft werden, ob sie über dem Fachgruppendurchschnitt verordnet haben, um die Wirtschaftlichkeit der Krankenkasse sicherzustellen. Liegen sie darüber, droht ihnen der Regress (Zahlung an die Krankenkasse). Diese Regelung ist für Patienten, Therapeuten und Ärzte ein Ärgernis, möchte man sich doch auf die Heilung oder Therapie konzentrieren.

Bestimmte Diagnosen sind von dieser Regelung ausgenommen. Man bezeichnet sie als Diagnosen mit einem langfristigen Heilmittelbedarf und Praxisbesonderheiten. Dazu muss aber ein oder mehrere ICD-10-Codes eingetragen werden. Die genaue Liste kann auf der Seite der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns eingesehen werden:

Seit dem vierten Quartal 2017 werden Ärzte nicht mehr nach einem festen Budget geprüft, sondern nach dem Fachgruppendurchschnitt (siehe KV Bayern).

Wenn das Praxisbudget des Arztes erschöpft ist, haben Sie weiterhin Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und danach mit Ihrem Arzt. Das sogenannte Praxisbudget ist ein Richtwert, keine Obergrenze.