Muss ich für die Behandlung etwas zahlen?

Gesetzliche Versicherungen erheben von ihren Mitgliedern einen Eigenanteil. Dieser muss in der Praxis bezahlt werden. Er setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes plus 10€ pro Rezept.


Ausnahmen bilden Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, wie Kinder (bis 18 Jahre), Schwangere (wenn die Diagnose in Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht) oder wenn die Zuzahlung 2% Ihres jährlichen Bruttoeinkommens überschritten hat.