FAQ

Mein Arzt sagt, dass er mir keine Therapie mehr verordnen kann, da sein Budget erschöpft ist.

Generell ist es so, dass Ärzte von den gesetzlichen Krankenkassen geprüft werden, ob sie über dem Fachgruppendurchschnitt verordnet haben, um die Wirtschaftlichkeit der Krankenkasse sicherzustellen. Liegen sie darüber, droht ihnen der Regress (Zahlung an die Krankenkasse). Diese Regelung ist für Patienten, Therapeuten und Ärzte ein Ärgernis, möchte man sich doch auf die Heilung oder Therapie konzentrieren.

Bestimmte Diagnosen sind von dieser Regelung ausgenommen. Man bezeichnet sie als Diagnosen mit einem langfristigen Heilmittelbedarf und Praxisbesonderheiten. Dazu muss aber ein oder mehrere ICD-10-Codes eingetragen werden. Die genaue Liste kann auf der Seite der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns eingesehen werden:

Seit dem vierten Quartal 2017 werden Ärzte nicht mehr nach einem festen Budget geprüft, sondern nach dem Fachgruppendurchschnitt (siehe KV Bayern).

Wenn das Praxisbudget des Arztes erschöpft ist, haben Sie weiterhin Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und danach mit Ihrem Arzt. Das sogenannte Praxisbudget ist ein Richtwert, keine Obergrenze.

Wie viele Therapieeinheiten stehen mir zu?

Das hängt von Ihrer Diagnose ab. Der Heilmittelkatalog sieht bestimmte Regelbehandlungszeiten für die verschiedenen Indikationsschlüssel vor. Haben Sie in der Regelbehandlungszeit ihr Ziel (noch) nicht erreicht, kann der Arzt auch eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen.

Physiotherapie:

  • WS1: bis zu 6 Einheiten
  • WS2 : bis zu 18 Einheiten
  • EX1: bis zu 6 Einheiten
  • EX2: bis zu 18 Einheiten
  • EX3: bis zu 30 Einheiten
  • EX3: bis zu 50 Einheiten

Massage:

Die klassische Massage (KMT) ist aktuell auf maximal 10 Einheiten beschränkt. In seltenen Fällen darf der Arzt weitere 10 Einheiten außerhalb des Regelfalls verordnen.

Ergotherapie:

  • EN1: bis zu 60 Einheiten
  • PS1 : bis zu 40 Einheiten

Logopädie:

  • SP1 : bis zu 60 Einheiten
  • SP2 : bis zu 20 Einheiten
  • SP3 : bis zu 30 Einheiten
  • RE1: bis zu 50 Einheiten
  • RE2: bis zu 20 Einheiten
Muss ich für die Behandlung etwas zahlen?

Gesetzliche Versicherungen erheben von ihren Mitgliedern einen Eigenanteil. Dieser muss in der Praxis bezahlt werden. Er setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes plus 10€ pro Rezept.


Ausnahmen bilden Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, wie Kinder (bis 18 Jahre), Schwangere (wenn die Diagnose in Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht) oder wenn die Zuzahlung 2% Ihres jährlichen Bruttoeinkommens überschritten hat.

Ist das Rezept / meine Therapie an ein Quartal gebunden?

Nein, die Heilmittelrichtlinie des Bundes sieht KEINE Bindung an Quartale vor. Rezepte können immer nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs ausgestellt werden, egal wann, denn dieser ist bindend.

Wie lange ist ein Rezept gültig?

Sofern Ihr Arzt auf dem Verordnungsvordruck keine Angaben gemacht hat, wann die Behandlung spätestens beginnen soll, muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Rezepts beginnen.

Vermerkt Ihr Arzt im Feld "Behandlungsbeginn spätestens am" ein abweichendes Datum, so ist dieses maßgebend. Damit kann der Rezeptbeginn auch "nach hinten" verlegt werden.

Wird das Rezept länger als 14 Tage unterbrochen, verliert es seine Gültigkeit. Ausnahmsweise kann die Frist auf 28 Tage verlängert werden, bei:
- Krankheit des Therapeuten / Patienten
- Urlaub des Therapeuten / Patienten

Langfristige Therapien / Dauerbehandlungen

Selbstverständlich betreuen wir Sie auch langfristig zu möglichst gleichbleibenden Terminen und mit denselben Therapeuten, dies auch auf Hausbesuchen.

Was sind Indikationsschlüssel und wie heißen die wichtigsten?

Physiotherapie:

  • WS1, WS2 Erkrankungen der Wirbelsäule
  • EX1, EX2 Erkrankungen der Extremitäten
  • ZN1, ZN2 Erkrankungen des Rückenmarks (einschl. Gehirn)
  • LY1, LY2, LY3 Lymphabflussstörungen

Ergotherapie:

  • EN1 ZNS- Erkrankungen und / oder Entwicklungsstörungen längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • PS1 Entwicklungsstörungen

Logopädie:

  • SP1 – Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
  • SP2 – Störung der auditiven Wahrnehmung
  • SP3 – Störung der Aussprache, Dyslalie
  • RE1 – Stottern und RE2 Poltern (Störungen des Redeflusses)

Wo/Wie sind Heilmittel geregelt?

Physiotherapie gehört zu den sogenannten Heilmitteln. Infos zu Indikationsschlüsseln, Maximaldauer
einer Behandlung, sowie mögliche Störungsbereiche sind genau im Heilmittelkatalog zusammengefasst und festgelegt.

Wer verschreibt mir Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie?

Alle Heilmittel werden grundsätzlich vom Arzt verordnet. Dies kann ihr behandelnder Hausarzt, ihr Orthopäde, die Unfallklinik, der Kinderarzt oder der Neurologe sein.

Wie ist der Ablauf der Physiotherapiebehandlung?

Den ersten Termin vereinbaren Sie telefonisch oder persönlich mit uns.

  • Beim ersten Termin kommen Sie bitte 15 Minuten früher, um organisatorische Dinge zu klären und damit wir Ihre Fragen beantworten können.
  • Nach der Behandlung vereinbaren wir die weiteren Termine mit Ihnen.
  • Die Therapie selbst nimmt je nach Heilmittel 20 bis 60 Minuten in Anspruch. Auch wenn die Krankenkassen bei einer klassischen KG (Krankengymnastik) lediglich 15 Minuten erstatten, werden Sie bei uns 20 Minuten eingeplant.
Für wen ist Physio- oder Ergotherapie bzw. Logopädie gedacht?!

Physiotherapie oder Krankengymnastik betrifft Erwachsene und Kinder jedes Alters mit orthopädischen, neurologischen Indikationen oder Zuständen nach Operationen.
Beispiele sind:

  • Probleme mit der Körperhaltung, Körperbewegung und Koordination
  • Probleme mit der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
  • postoperative Behandlungen zur Berbesserung und Wiederherstellung der Kraft, Koordination und Funktion
  • Schmerzreduktion (z.B. Rückenschmerz, Schulter-Arm-Syndrom, Nackensteife,…)
  • Hausbesuche nach Schlaganfall oder (Teil-)-immobilisation


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